Hallo zusammen,
folgender Fall:
es wurde ein KFB über 50,00€ zugunsten des Klägers erlassen
Bkl legt RM ein, da er der Meinung ist, dass dem Kläger die Kosten nicht zustehen
Bkl hat aus dem gleichen Verfahren Anspruch auf Festsetzung von 80,00€ ggü dem Kläger, welcher er nun erst jetzt geltend macht
Bkl erklärt Aufrechnung mit dem seiner Meinung nach unrichtigen Erstattungsanspruchs, weshalb Festsetzung nur noch in Höhe von 30,00€ beantragt wird.
Nun ergibt sich nach Prüfung und aus dem Kommentar, dass die Aufrechnung nicht zulässig ist...wenn ich das nun aber dem Bkl schreibe würde ich ihn ja bevorteilen, da er dann die Festsetzung des Gesamtbetrags geltend machen würde, oder???
Wie würdet ihr vorgehen???
Vielen Dank