Vollstreckungsbescheid nötig?

  • Hallo,
    eine rein technische Frage. Nach Einspruch gegen den VB urteilt das Landgericht, dass der VB mit der Massgabe aufrechterhalten bleibt, dass 6.000,00 EUR zzgl. ... Zinsen zu zahlen sind.

    Vollstreckbare Ausfertigung dieses Urteils liegt vor. Ist jetzt zur Vollstreckung auch der VB mit vorzulegen, oder genügt nicht die vollstreckbare Ausfertigung des Urteils?

    Ich bin Weinkenner. Wenn ich Wein trinke, merke ich sofort: aah, Wein. (Han Twerker)

  • M.E. benötigst du den Vollstreckungsbescheid, der letztlich den zu vollstreckenden Anspruch beinhaltet, während das Urteil den Vollstreckungsbescheid ja lediglich betragsmäßig einschränkt.

    Grundlage der ZV ist der Vollstreckungsbescheid.

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