Hallo,
eine rein technische Frage. Nach Einspruch gegen den VB urteilt das Landgericht, dass der VB mit der Massgabe aufrechterhalten bleibt, dass 6.000,00 EUR zzgl. ... Zinsen zu zahlen sind.
Vollstreckbare Ausfertigung dieses Urteils liegt vor. Ist jetzt zur Vollstreckung auch der VB mit vorzulegen, oder genügt nicht die vollstreckbare Ausfertigung des Urteils?