Hallo,
ich habe hier einen KFB zu machen. Zuerst gab es ein selbst. Beweisverfahren mit entspr. Gebühr hierzu sowie jeweils von Kläger und Beklagter hohe Zahlungen für SV. Dann noch das Hauptsacheverfahren. Im Endeffekt ne Quotelung der Kosten und hier soll das selbst. Beweisverfahren einschließlich mitabgerechnet werden.
Nun sieht meine Kostenrechnung für das Beweisverfahren so aus, dass lediglich die Gebühr fürs Beweisverfahren an sich gequotelt wurde, nicht aber die Kosten für die Sachverständigen. Stimmt das so? Muss die jeder selbst tragen? Ich würde denken dass wenn dann alles gequotelt wird, sonst bliebe ja die Partei die hier nur 40% zahlen muss auf ziemlich hohen SV Zahlungen sitzen.
Danke!