Bewilligt und beantragt ist eine Regelung nach § 1010 BGB.
In der Urkunde lautet es:
"Bezüglich Flst. x ist zwischen den Eigentümern folgende Vereinbarung getroffen worden:
a) das Recht jedes Miteigentümers, die Auseinandersetzung der Gemeinschaft am Vertragsgegenstand zu verlangen, ist ausgeschlossen.
b)Flst. x dient dazu, die angrenzenden Grundstück zu erschließen. D.h. durch Flst. x werden Leitungen zur Ver- und Entsorgung der angrenzenden Grundstücke verlegt und das Grundstück dient als Zugang für die angrenzenden Grundstücke. Die Kosten für die Unterhaltung des Flst. x tragen die Miteigentümer zu je 1/5."
Ein Kollege hat folgende Vormerkung eingetragen:
"Vormerkung zur Sicherung des Anspruchs auf Eintragung eines Ver- und Entsorgungs-leitungsrechts sowie einer Regelung nach § 1010 BGB für die jeweiligen Miteigentümer"
Ich soll nun die Vormerkung umschreiben.
Handelt es sich bei b) um eine Benutzungsregelung, die mit § 1010 BGB gesichert werden kann?
Wie würdet ihr die Vormerkung umschreiben?