Guten Tag,
ich brauch dringend Hilfe zu folgendem Sachverhalt:
Straftat August 2014, wobei der Verursacher von Anfang an bekannt war;
dessen Verurteilung April 2015.
Jetzt werden Schadenersatzansprüche und Schmerzensgeld gefordert, MB Ende 12/2018.
M. E. sind die Ansprüche aus dieser Straftat aus 2014 mit dem Jahreswechsel 2017/2018 verjährt, weil ich auf das Schadensereignis abstelle und nicht auf die Verurteilung hierzu. Die Geldstrafe die ausgesprochen wurde ist bezahlt.
Danke für die Hilfe im Voraus.