Liebe Mitstreiter/innen, mir liegt der folgende Sachverhalt vor:
Es wurde ein Prozess geführt gegen eine Kommanditgesellschaft nach schwedischem Recht (Kommanditbolag) mit Sitz in Deutschland, welche seinerzeit im deutschen Handelsregister als Zweigniederlassung der schwedischen Kommanditgesellschaft mit Sitz in Schweden unter Hinweis auf das dortige Handelsregister, eingetragen war.
Nach Vergleichsbeschluss und KFB wurde der Eintrag dieser "Zweigniederlassung" im deutschen Handelsregister gem. 395 Abs. 1 FamFG (Löschung unzulässiger Eintragungen) von Amts wegen gelöscht.
Jetzt begehrt die ehemalige Klagepartei die Bestätigung des KFB als Europäischer Vollstreckungstitel, offenbar um gegen die in Schweden ansässige Kommanditgesellschaft vollstrecken zu können.
Die Konstellation bereitet mir Bauchschmerzen. Kann ich denn überhaupt von Personenidentität ausgehen? Immerhin hat man ursprünglich gerade nicht die Kommanditgesellschaft in Schweden verklagt, sondern eben die Zweigniederlassung in Deutschland…
Für Ideen, Meinungen, Anregungen und dergleichen wäre ich sehr dankbar!