Schönen guten Tag zusammen,
Klage auf Zahlung in Höhe von 1.000 Euro, vor dem Termin Erledigungserklärung in Höhe von 800 Euro.
Entscheidung VU, Streitwertfestsetzung auf 1000 euro.
0.5 Terminsgebühr zu 1000 Euro oder 200 Euro? Ich gehe davon aus, dass die Streitwertfestsetzung lediglich für die Gerichtskosten/ Verfahrensgebühr gilt, Terminsgebühr richtet sich nach dem noch anhängigen Gegenstandswert. Liege ich richtig?
2 Frage:
Erinnerung gegen Kostenrechnung 66 GKG, KB hilft nicht ab, Wer ist zuständig? Ist ein bürgerlicher Rechtsstreit mit VU. Ich gehe davon aus, dass der Richter zuständig ist, ich wäre lediglich zuständig, wenn das Verfahren mir übertragen wäre.... Mahnverfahren z.b.
Grüße