Verweis auf Servitutenbuch bei Abschreibung

  • Hallo alle miteinander!

    Ich mache noch nicht so lange Grundbuchsachen und bin jetzt auf die Entscheidung vom BGH gestoßen:
    https://www.jurion.de/urteile/bgh/2011-10-21/v-zr-10_11/
    Das bedeutet doch, dass Servituten erlöschen, sobald ich ein neues Grundbuchblatt anlege und sie mitübertrage, z.B. weil nur eins der im Grundbuch gebuchten Grundstücke veräußert wird. Und das müsste doch auch für Servituten in Abt. II gelten, die nur mit Stichwort und Verweis auf das Servitutenbuch eingetragen sind, ohne Berechtigten.

    Wie handhabt ihr das, wenn ihr neue Grundbücher anlegt?
    Ich habe eine Kollegin gefragt, die meinte sie überträgt die Vermerke so mit, wie sie sind, das hätte sie schon immer so gemacht.
    Machen das alle so? Oder was kann man sonst machen?

  • Hallo Anna123, Du sprichst hier ein ganz heißes Thema an. Bisher hat man tatsächlich die Servituteneintragungen 1:1 so, wie sie waren, von einem Grundbuch zum anderen übertragen. Es ist die Frage, ob sich das nun ändern muss und wenn ja, in welchen Fällen. Das hat noch kein Gericht entschieden, soweit ich weiß.


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