Im Grundbuch wurde eingetragen ein Vorkaufsrecht für den ersten Verkaufsfall für 7 Personen als Gesellschafter bürgerlichen Rechts. Das Recht ist nicht vererblich und nicht übertragbar. Ein Verkauf fand nicht statt. Nun soll das Recht gelöscht werden. Einige Gesellschafter sind bereits verstorben.
Muss eine Löschungsbewilligung der Erben vorgelegt werden oder würde eine Sterbeurkunde genügen?
Oder sollte angefragt werden, wer die Gesellschaft vertritt und ein Gesellschaftsvertrag angefordert werden?
Würde dann dessen Löschungsbewilligung genügen?
Vielen Dank schon mal für die hoffentlich zahlreichen Antworten!