Erbteilsübertragung in gerader Linie in NRW - Unbedenklichkeitsbescheinigung?

  • Folgender Fall:
    Im GRundbuch eingetragen ist Erblasser E als Mitglied einer Erbengemeinschaft nach X. E wurde beerbt von 1, 2 und 3. Erbteil von E soll übertragen werden aus dem Gesamthandsvermögen der Erbengemeinschaft nach E (nicht der Ober-Erbengemeinschaft nach X) auf 1 und 2.

    1 und 2 treten daher an die Stelle von E als Mitglieder der Ober-Erbengemeinschaft nach X.

    1 und 2 sind Kinder von 3.

    ME in NRW wegen Übertragung in gerader Linie keine UB. Ich hatte in Hessen aber einmal in einem identischen Fall eine Zwischenverfügung: Bei Erbauseinandersetzungen verlange man stets eine UB.
    Was hat hier Vorrang? Der Erbauseinandersetzungscharakter oder das Verwandtschaftsverhältnis?

    Für Feedback wäre ich dankbar.
    Gruß
    Andydomingo

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