Hallo zusammen,
mal wieder eine Frage zu Grundbuch.
Eingetragen werden soll eine bpD (Garten) für Eheleute als Gesamtberechtigte.
Soweit gut.
Allerdings soll das Recht bei Versterben des einen dem anderen allein zustehen. Soweit auch in Ordnung.
Sofern ein Berechtigter aus dem Grundbuch von einem bestimmten Blatt ausscheidet, soll das Recht dem anderen ebenfalls allein zustehen.
Und damit hab ich meine Schwierigkeiten.
Eine Bedingung stellt es m.E. nicht dar. Das Recht ist ja als solches nicht bedingt.
Könnte Ihr mir helfen?