Rechtsnachfolgeklausel, wenn kein vollstreckbarer Inhalt vorliegt?

  • Hallo zusammen,
    ich habe folgendes Problem:

    Es ist eine Eigentümergrund mit Brief im Grundbuch eingetragen. Diese Grundschuld wurde abgetreten; Briefübergabe erfolgte, die Eintragung der Abtretung ins Grundbuch erfolgte bisher nicht.

    Der neue Gläubiger ist insolvent; Insolvenzverfahren wurde eröffnet. Es wird nun beantragt, „die Abtretung an den Insolvenzverwalter“einzutragen.

    M.E. geht das so nicht.
    Ich kann die neue Gläubigerin eintragen, auf Antrag auch einen Vermerk gem. § 32 GBO.
    Um den Insolvenzverwalter selbst einzutragen, bedürfte es m.E. einer Rechtsnachfolgeklausel entsprechend § 727 ZPO.
    Hier fangen nun meine Probleme an: Ich habe weder in der Grundschuldbestellung selbst noch in der Abtretung vollstreckbare Erklärungen (weder persönliche noch dingliche Vollstreckungsunterwerfung). Könnte eine Rechtsnachfolgeklausel da überhaupt erteilt werden? Wenn nicht, was geht dann? Umschreibung auf die insolvente Gläubigerin und der IV muss sich dann immer mit den Insolvenzbeschlüssen ausweisen?


    Für Anregungen wäre ich sehr dankbar.

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