Hallo,
leider habe ich wenig mit Strafrecht zu tun undsoll nun die Sache mit der Staatskasse abrechnen-
Nun habe ich hier eine Strafsache, in der im Laufe des Verfahrens 2 Verfahren verbunden worden sind. Im Beschluss hieß es denn Verfahren 1) und Verfahren 2) werden zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung verbunden. Es führt das Verfahren 1) Die Bestellung des RA (wir)als Pflichtverteidger bezieht sich auch auf das verbundene Verfahren. Ich bin mir leider nicht 100%ig sicher wegen der Abrechnung.
Ich würde nun so abrechnen: Wäre das so richtig? oder was mache ich falsch?
Grundgebühr für Verteidiger Nr. 4100 VV RVG
Verfahrensgebühr für Ermittlungsverfahren Nr. 4104 VV RVG ?
Verfahrensgebühr für ersten Rechtszug vor dem Amtsgericht Nr. 4106 VV RVG
Terminsgebühr für Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Nr. 4108 VV RVG
Pauschale für Post und Telekommunikation Nr. 7002 VV RVG 40,00 €
Nr. 7008 VV RVG
Danke