Guten Morgen,
im Grundbuch ist ein Altenteil für eine Berechtigte eingetragen.
Aus der Bewilligung ergibt sich folgender Inhalt:
"Der Übernehmer gewährt dem Überlasser (=Berechtigter) ein lebenslängliches Wohnungsrecht an dem von ihm derzeit bewohnten sämtlichen Räumen im hinteren Haus bestehend aus 4 Zimmern, Flur, Küche, Bad, Gäste-WC und Windfang.
Der Berechtigte erhält ein freies Umgangsrecht auf dem gesamten Grundstück.
Die Beteiligten bewilligen und beantragen die Absicherung der Rechte als Altenteil."
Ist das Recht nunmehr aufgrund Sterbeurkunde löschbar ?
Vielen Dank für die Hilfe.