Bayern: Fischereirecht + Bachverlegung

  • Hallo,

    ich hab hier ein Problem mit altrechtlichen (bayerischen) Fischereirechten.

    Grundbuchstand:

    Blatt 100
    BVNr. 1 "Fischereirecht im Meierbach - Übersichtskarte Nr. 1"

    Blatt 200
    BVNr. 1 "Fischereirecht im Müllerbach - Übersichtskarte Nr. 2"

    Die beiden Bäche verliefen parallel. Im Jahre 1966 wurde der Müllerbach im Zuge des Straßenbaus verlegt und mit dem Meierbach zusammengefasst.

    Was passiert mit dem Fischereirecht? Art. 5 Abs. 1 BayFiG behandelt diesen Fall nicht ausdrücklich. Wenn ich Art. 5 so auslege, also das Fischereirecht "mitgeht", dann lasten beide Rechte am selben Bachverlauf!

    Kann das sein oder erlischt das Fischereirecht?

    Ideen?

    Gruß

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