Im Zuge der Erweiterung einer Bundesstraße sind zahlreiche Teilflächen von Grundstücken von verschiedenen Eigentümern an die BRD im Jahr 2017 verkauft und nun aufgelassen worden.
Die Stadt hat vom beurkundenden Notar jeweils eine Abschrift der Kaufverträge erhalten. Wie selbstverständlich wird aber nun bei der Beantragung der Eintragung der Eigentumsänderung jeweils kein Negativattest über die Nichtausübung des Vorkaufsrechts der Stadt vorgelegt.
Eventuell handelt es sich vorliegend aber um eine Maßnahme nach § 26 Ziffer 3 BauGB (Planfeststellungsverfahren) und die Vorlage eines Negativattests ist nicht erforderlich.
Kann man bei der Erweiterung einer Bundesstraße von einem Planfeststellungsverfahren ausgehen und die Vorlage jeweils eines Negativattestes ist entbehrlich? Oder muss das Planfeststellungsverfahren nachgewiesen werden (in den Urkunden findet sich hierzu nichts), was die Vorlage eines Negativattestes entbehrlich macht? Oder muss ein Negativattest in jedem Fall vorgelegt werden?