Hallo liebe Kollegen,
ich trete morgen meinen Dienst als Probebeamter an und heute war die Infoveranstaltung zum Leben als Beamter. Dabei viel beim Thema Besoldung auch das Stichwort "Förderlichkeit" im Zusammenhang mit höherer Besoldung, also dass bei entsprechender Vorbildung durchaus auch eine höhere Erfahrungsstufe anerkannt werden kann.
Nun zu meiner Frage: Würde eine vorherige Ausbildung zum Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten zur höheren Erfahrungsstufe schon ausreichen?