Altes Fischereirecht Bayern

  • Die älteste Urkunde ist die "Fischwasser Steuerfassion der Donau oder Gemein-Fischer zu XX". Am Ende der Urkunde unterschreiben die 6 Berechtigten. Zum Ankunftstitel (Mit dem Lehen erworben) wird auf die Liquidationsprotokolle der einzelnen Berechtigten verwiesen. Bruchteile sind nicht angegeben.
    In das Fischwassersteuerkataster wurden keine Berechtigten übernommen. Als Fischereiberechtigte sind die Donau- und Gemeinfischer von XX aufgeführt.
    Auf diese wurde das Fischrecht vor einigen Jahren ins Grundbuch eingebucht.
    Nun begehrt ein Antragssteller, namentlich im Grundbuch ergänzt zu werden. Ein lückenloser Eigentumsübergang kann nicht nachgewiesen werden. Der Antragssteller regt dafür ein Aufgebotsverfahren (30 Jahre Eigenbesitz) an.

    Um welche altrechtliche Rechtsform handelt es sich hier? Realgemeinde? Bruchteilsvermögen oder Gesamthandvermögen? Müssen oder dürfen die Berechtigten eingetragen werden?
    Wie kann vorgegangen werden?
    Ich brauche dringend Rat. Vielen Dank!!

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