Nießbrauch an ideellem Bruchteil eines Grundstücks

  • Im Grundbuch soll folgender Nießbrauch eingetragen werden:
    "Der Veräußerer behält sich vor: An einem ideellen Bruchteil von 75/285 des Vertragsgegenstandes den lebenslänglichen und unentgeltlichen Nießbrauch."

    Geht das überhaupt? Wenn ja, wie lautet der Eintragungstext?

  • Im Grundbuch soll folgender Nießbrauch eingetragen werden: "Der Veräußerer behält sich vor: An einem ideellen Bruchteil von 75/285 des Vertragsgegenstandes den lebenslänglichen und unentgeltlichen Nießbrauch." Geht das überhaupt? Wenn ja, wie lautet der Eintragungstext?

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