Im Grundbuch soll folgender Nießbrauch eingetragen werden:
"Der Veräußerer behält sich vor: An einem ideellen Bruchteil von 75/285 des Vertragsgegenstandes den lebenslänglichen und unentgeltlichen Nießbrauch."
Geht das überhaupt? Wenn ja, wie lautet der Eintragungstext?