Grundstückskauf mit Geld der Eltern

  • Folgender kurzer Fall: Eltern schenken ihrer minderjährigen Tochter Geld, mit dem sich diese ein bestimmtes Haus kaufen soll. Was meint ihr: Pflegschaft nein, wegen lediglich rechtlichem Vorteil, aber Genehmigung nach § 1821 Abs. 1 Nr. 5 BGB schon? Entgeltlichkeit würde ich bejahen, weil das geschenkte Geld investiert werden muss.

    Ut desint vires, tamen est laudanda voluntas (Ovid, röm. Dichter, 43 v.Chr. - 17 n.Chr.)

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