Ok, der letzte Post war im April.
Ich lese ihn jetzt erst. Ist aber wahrscheinlich immer noch aktuelles Thema.
In meinen Ladungsschreiben steht u.a. folgendes:
"Hinweis:
Ich bin gegenüber dem Gericht verpflichtet, mein Gutachten fristgerecht zu erstatten.
Es gilt der Grundsatz der Verfahrensbeschleunigung. Daher kommt die Verlegung des von mir anberaumten Termins zur Ortsbesichtigung nur ausnahmsweise und aus zwingenden sachlichen Gründen in Betracht. Ich bitte daher, im Falle eines Verlegungsantrages die Gründe hierfür anzugeben und glaubhaft zu machen."
Corona ist m.E. kein Grund, den Ortstermin zu verschieben (ist auch noch nicht vorgekommen). Wenn ich alle Ortstermine auf die Zeit nach Corona verschieben wollte, stellt sich gleich die nächste Frage:
"Wann ist das?"
Egal ob Privat- oder Gerichtsauftrag. Keine Ortstermine bedeutet auch gleichzeitig "keine Einnahmen". Die monatlichen Kosten wollen bezahlt werden (meine Frau ist auch teuer :)), also müssen auch Gutachten erstellt werden.
Demzufolge werden Ortstermine weiter (natürlich unter Einhaltung der Hygieneregeln) durchgeführt.