Orden Namensberichtigung

  • Ich habe einen Antrag auf Grundbuchberichtigung bzgl. eines Ordens.
    Mir wurde ein Schreiben des Bayer. Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vorgelegt, in dem bescheinigt wird, dass der "Orden der B... B... in Bayern" unter dem Namen "B... B... Bayerische Ordensprovinz KdöR mit Sitz in München" die Eigenschaft einer Körperschaft des öffentlichen Rechts besitzt.
    Unterschrift und Siegel.
    Lt. Mitteilung des Ordinariats ist "Orden der B... B..." nur die landläufige Bezeichnung, aber es war noch nie ein offizieller Name.

    Reicht dieses Schreiben vom Kultusministerium für die Namensberichtigung aus oder brauche ich eine Bestätigung des Provinzkapitels oder des Generalkapitels, dass Personenidentität besteht?

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