Ich habe nachgelesen, aber ich muss mich mal kurz vergewissern....
Wenn Hinterlegung nach § 10 GBBerG erfolgte, also damit das Recht im GB gelöscht wurde, dann kann der Hinterleger bzw. sein Rechtsnachfolger gemäß § 382 BGB (wenn sich kein Gläubiger gemeldet hat) nach Ablauf von 30 Jahren die Herausgabe beantragen?
Es genügt ganz einfach ein formloser Antrag und die Frist hierfür wäre bis zum Ablauf des 31. Jahres?
Danke