E, der Eigentümer bestellt ein Erbbaurecht am Grundstück X,
teilt es in zwei Wohnungserbbaurechte
und will eins selbst behalten und eins an A übertragen.
Geht das inhaltlich etwa wie folgt:
E bestellt hiermit ein Erbbaurecht mit dem unter Abschnitt I angegebenen dinglichen Inhalt; teilt dies sogleich gemäß §§ 8, 30 WEG in zwei Wohnungserbbaurechte gemäß Abschnitt II, und überträgt das noch zu bildende Wohnungserbbaurecht an E gemäß Abschnitt III.
Notwendigkeit Unbedenklichkeitsbescheinigung ist bekannt. Teilvollzug sollte aber möglich sein durch Zwischeinetragung von E in beiden Wohnungserbbaurechten?
Danke für Einschätzungen.