Hallo,
ich habe einen Antrag auf Erteilung einer Rechtsnachfolgeklausel einer irischen Gesellschaft vorliegend. Nachgewiesen ist die Rechtsnachfolge auf die Gesellschaft am Stammsitz in Irland, nicht ersichtlich ist dagegen die Rechtnachfolge auf ihre Niederlassung in Deutschland, aber genau auf diese Niederlassung soll ich jetzt umschreiben. Einen HR-Auszug dahingehend habe ich, dass die Niederlassung in D eine Zweigniederlassung der Gesellschaft in Irland ist. Würde Euch das reichen?
Grüße