Haftbefehl & Haftanordnung
Anordnung der Haft = Beschluss des Amtsgericht
Haftbefehl = Dokument über den Haftanordnungsbeschluss und Grundlage f.d. Verhaftung
Ist die Zustellung des Haftanordnungsbeschlusses von Amts wegen vorzunehmen?
Ob diese Zustellung ersetzt wird durch die Pflicht des GV, bei Verhaftung (erst dann!) den HB abschriftlich auszuhändigen (BY: nur zu übergeben BW: förmlich zuzustellen) ist ungeklärt.
Offen ist ferner die Frage, ob die Übergabe durch den GV nur eine solche ist oder eine förmliche Zustellung.
Daran anschließend ergeben sich unterschiedliche Handhabungen bei der Kostenfolge (ZuStellung von Amts wegen ohne Gebühren oder solche mit Gebühren).
Mehr zur Problematik bereits aufgearbeitet unter:
Haftbefehl Notwendigkeit der Zustellung
http://5376.rapidforum.com/topic=100282265214
und
http://14775.rapidforum.com/topic=100382265225
http://www.justizforum.nrw.de/viewtopic.php?t=1194
Danke für die Meinungen aus einer nicht unmittelbar betroffenen Richtung!