Löschungsbewilligung Kreissparkasse DDR

  • Hallo,

    ich habe einen Antrag auf Löschung einer Hypothek zugunsten einer Bank, eingetragen am 23.12.1941.

    1970 erteilte die Kreissparkasse ... die Löschungsbewilligung und erklärt, der verbleib des Briefes ist unbekannt und die die Vorlage sei nach den gesetzlichen Bestimmungen nicht erforderlich.

    1. woraus entnehme ich, dass diese Löschungsbewilligung auch heute noch gilt bzw. nicht mehr gilt(Art. 233 EGBGB hab ich durchgesehen und nichts entsprechendes gefunden)
    2. mag ja sein, dass der Brief damals nicht hat vorgelegt werden müssen aber nach den heutigen Bestimmungen schon. kann ich nach § 26 GBMaßnG auch darauf verzichten?

    Leider habe ich nicht viel Erfahrung mit Bezug zur DDR und unsere älteren Kollegen sind mittlerweile alle in Rente :eek:

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