Hallo Leute und insbesondere MVler!
Ich suche mich hier grad dumm und dämlich, nachdem ich mir zum Thema PKH und Inso den Aufsatz im RPfleger 2005 durchgelesen hab.
Darin wird erwähnt, dass die Gerichtskasse nur für die Anmeldung bereits zum Soll gestellter Beträge zuständig ist und ansonsten "regelmäßig der jeweilige Dienststellenleiter als Vertreter der Staatskasse".
Die Zuständigkeit des Landesamtes für Finanzen (aka hiesige Gerichtskasse) habe ich in der VV zu § 58 LHO-MV (Pkt. 2.2, insbes. 2.2.2 a.E.) ausfindig machen können.
Allerdings ist dort nirgendwo die Rede von nur zum Soll gestellten Forderungen und ich finde einfach nichts Anderes zum Thema Vertreter der Staatskasse. Landesrecht ist grauenhaft! *jammer*
Gibt es hier vielleicht jemanden aus MV (oder auch von woanders, falls jemand Lust und zeit hat, sich damit zu beschäftigen), der weiß, wo das steht? Ich bin zu blöd zum Suchen
Oder ist es bei uns tatsächlich immer das LAF und ich muss einfach alle relevanten Infos dort hinschicken?
Vielen Dank schon einmal im Voraus für eure Hilfe!