Erbauseinandersetzungsvertrag

  • Hallo,

    für eine Betreute , deren Ehemann verstorben ist, habe ich einen Erbauseinandersetzungsvertrag nach gesetzlicher Erbfolge zu genehmigen.
    Problem ist, dass das Girokonto, auf welches auch die Rentenzahlung der Betroffenen erfolgt ist, nur auf dem Namen des verstorbenen Ehemann läuft.

    Auf dem Girokonto befindet sich leider ein ziemlich hoher Betrag. Fällt dieses voll in den Nachlass, nur halb ? Inwieweit kann man sich auf den pauschalen Zugewinnausgleich der Betreuten nach § 1931 BGB zurückziehen ?

  • für eine Betreute , deren Ehemann verstorben ist, habe ich einen Erbauseinandersetzungsvertrag nach gesetzlicher Erbfolge zu genehmigen.


    Man sollte prüfen, ob sie sich mit Ausschlagung + kleiner Pflichtteil + Zugewinnausgleich besser steht

    Problem ist, dass das Girokonto, auf welches auch die Rentenzahlung der Betroffenen erfolgt ist, nur auf dem Namen des verstorbenen Ehemann läuft. Auf dem Girokonto befindet sich leider ein ziemlich hoher Betrag. Fällt dieses voll in den Nachlass, nur halb ?


    Dass ihre Rente auf sein Konto gezahlt wurde, spricht dafür, dass ein Teil des Guthabens (evtl. die Hälfte) schon vor dem Tod des Ehemanns der Frau zustand und damit nicht in den Nachlass fällt.

    Inwieweit kann man sich auf den pauschalen Zugewinnausgleich der Betreuten nach § 1931 BGB zurückziehen ?


    Wenn sie gesetzliche Erbin ist, dann steht ihr neben dem "normalen" Erbteil der pauschale Zugewinnausgleich nach § 1371 BGB zu. Und zwar unabhängig davon, ob ihr vorher schon (als Nachlassgläubigerin) Teile des Kontoguthabens zustehen.

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