Hallo,
für eine Betreute , deren Ehemann verstorben ist, habe ich einen Erbauseinandersetzungsvertrag nach gesetzlicher Erbfolge zu genehmigen.
Problem ist, dass das Girokonto, auf welches auch die Rentenzahlung der Betroffenen erfolgt ist, nur auf dem Namen des verstorbenen Ehemann läuft.
Auf dem Girokonto befindet sich leider ein ziemlich hoher Betrag. Fällt dieses voll in den Nachlass, nur halb ? Inwieweit kann man sich auf den pauschalen Zugewinnausgleich der Betreuten nach § 1931 BGB zurückziehen ?