Hallo zusammen,
ich habe einen Antrag auf Abwesenheitspflegschaft von einem Gläubiger vorliegen, der Zwangsvollstreckungsmaßnahme in ein Grundstück einleiten will. Die Grundschuld ist durch den Gläubiger gekündigt, Der Schuldner und Grundstückseigentümer ist als " Abwesend" anzusehen, nach Auskünften der Meldebehörde.
M.E. besteht Kostenvorschussverpflichtung. Ist das richtig und üblich? In welcher Höhe wird dieser üblicherweise angefordert.
Vielen Dank für Hilfe in der Sache
S.