Hallo,
wenn ein Schuldner ca. 1.100.-- Euro Überbrückungsgeld vom Arbeitsamt bezieht und nun auch ca. 1.400.-- Arbeitseinkommen hat, außerdem verheiratet ist und ein Kind hat. Wie hoch ist sein pfandfreier Betrag? Ich bin mir jetzt nicht sicher wegen dem Überbrückungsgeld, ich weiß nicht inwieweit das pfändbar ist wenn Arbeitseinkommen dazukommt. Es wurde das Bankkonto gepfändet und der Bankmensch hat mich jetzt gefragt wieviel er auszahlen darf. Gebt ihr solche Auskünfte eigentlich, ich schon soweit ich es weiß, aber eigentlich dürfte man nicht, oder?
Danke und viele Grüße
Mia