Auflassungsvormerkung, TV und Pfändung

  • Liebe Foristen, zu folgendem aus meiner Anfängersicht recht komplexen Fall bräuchte ich einmal "Denkhilfe":
    eingetragener Eig im GB ist eine Erbengemeinschaft, bestehend aus M1, T1 (mindj.), T2 und T3. Bzgl. des Anteils der T1 ist Testamentsvollstreckung angeordnet, TV - Zeugnis liegt in Ausfertigung vor ( Dauervollstreckung gem § 2209 S1 2 HS bis Volljährigkeit T1), TV-Vermerk ist im GB. TV ist die M1, die gleichzeitig auch Mutter von T1 ist. Grundbsitz wird verkauft an Dritten, beantragt ist die Eintragung der AV aktuell. Im Vertrag handelt M1 für sich und als TV für T1 (ferner treten T2 und T3 und Käufer auf). Der Miterbenanteil der M1 ist nach Abt. II gepfändet für eine GmbH.
    Diverse Fragen drängen sich mir auf...
    a) kann ich AV eintragen trotz Pfändung? ich denke ja, keine GB-Sperre
    b) konnte M1 wegen Pfändung überhaupt verfügen? brauche ich da eine Zustimmung des Pfändungsgl? ich denke nein. Sie dürfte vermutlich nicht verfügen, aber ihre Vfg ist Pfändungsgl ggü rel unwirksam, er hat Schutz durch eingetragene Pfändung (Rn 1665 Schöner/Stöber)
    c) brauche ich eine Genehmigung des FamG/VormG? ich denke nein (S Schöner/Stöber Rn 3432) : da sie nicht als Mutter handelt keine famg Gen
    d) Entgeltlichkeit: dazu würde ich den TV oder Notar einmal eine Erklärung abgeben lassen, in der Urkunde steht nix, aber Verkauf an Dritte

    Für eine Einschätzung der "alten Hasen" wäre ich dankbar: bin ich irgendwo ganz auf dem falschen Weg oder übersehe ich relevante Aspekte?

    VG
    maria

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