Hallo zusammen,
im GB sind A und B in Errungenschaftsgemeinschaft nach bosnischem Recht eingetragen. Wir haben nur einen Titel gegen B, daher war bisher eine Hypothek oder sonstige Vollstreckung nach meinem Verständnis nicht möglich.
Nunmehr haben wir aber erfahren, dass die Ehe von A und B geschieden sei und siehe da: laut Mitteilung des Familiengerichts ist die Ehe bereits seit 2009 rechtskräftig geschieden.
Damit ist die Errungenschaftsgemeinschaft doch beendet, oder?
Gibt es einen Anspruch/Möglichkeit, das Grundbuch berichtigen zu lassen, so dass dann auch in den Anteil von B vollstreckt werden kann?