Hallo zusammen,
in einem Strafvollstreckungsverfahren wurde ein Sicherungshaftbefehl vom Landgericht erlassen. Die Polizei hat den Betroffenen dann verhaftet und zur Haftfähigkeitsuntersuchung ins Krankenhaus gebracht.
Nun kommt die Rechnung vom Krankenhaus und ich weiß nun nicht, wer zuständig für die Begleichung ist. Die Polizei oder das Landgericht?
Hat da jemand Ahnung und weiß auch, wo es steht?
Viele Grüße
Franny