Es soll eine Forderung "...zusammen mit der zur Sicherung dieser Forderung im Grundbuch eingetragenen Sicherungshypothek..." gepfändet und zur Einziehung überwiesen werden.
Es handelt sich hierbei um eine Forderung und eine Sicherungshypothek aus einem Zwangsversteigerungsverfahren, in dem der Zuschlag erteilt, das Meistgebot jedoch nicht bezahlt wurde.
Die vorgenannte Forderung besteht demnach, nach Einsicht in die Zwangsversteigerungsakte ist mir aber bekannt, dass die zugehörige Sicherungshypothek noch nicht eingetragen ist. Auch das entsprechende Ersuchen ist noch nicht an das Grundbuchamt gesandt worden.
Kann die Sicherungshypothek bereits zu jetzigen Zeitpunkt gepfändet werden, obwohl sie noch nicht eingetragen ist?