Ich habe einen Antrag auf Teilungsversteigerung. Die Antragstellerin möchte, daß ihre Anschrift den anderen Beteiligten nicht bekanntgegeben wird. Offenbar gibt es eine Vorgeschichte, die auch schon zum Wohnsitzwechsel geführt hat. Große Zweifel daran, daß man die Anschrift in den Beschlüssen weglassen und die Einsicht in die Akte insoweit beschränken kann, habe ich eigentlich nicht. Finde allerdings auch nichts dazu. Und gibt es da eventuell sonst noch irgendwas zu beachten? Vielen Dank im Voraus.
Anschrift im Anordnungsbeschluss weglassen
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Es muss ein schutzwürdiges Geheimhaltungsinteresse substantiiert dargelegt werden.
In diesem Fall hätte die Adresse dem Gericht gar nicht angegeben werden müssen - zumindest wenn es einen Prozessbevollmächtigten gibt an den zuzustellen ist - (vgl. zu dieser Thematik z.B. BGH, IVb ZR 4/87, BGHZ 102,332). -
Im Antrag ist die Anschrift allerdings enthalten.
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