Hallo,
gestern habe ich einen Berichtsauftrag unseres OLG bekommen .
Und zwar geht es um vorläufige Personalbedarfsrechnung und um vorläufige Pensenberechnung. "Vorläufig" weil in Brandenburg wohl die Pebb§y-Zahlen noch (?) nicht zugrunde gelegt werden. Nach dem OLG muss ein Grundbuchrechtspfleger monatlich 127 (?die genaue Zahl habe ich im Büro) Verfahren bearbeiten (ungemangeltes Pensum). Da jedoch wegen Urlaub (30 Tage) und Krankheit (10 Tage) der besagte Rpfl. nur 10 Monate im Jahr arbeitet, müssen pro Monat ca. 157 (? die genaue Zahl habe ich im Büro) Verfahren erledigt werden. Des weiteren soll das Verhältnis Rpfl <-> Geschäftsstelle 1:1 beantragen. Es wird um Stellungnahme gebeten...
Was haltet ihr von diesen Zahlen?
Gruss, Fridolin!
PS: Was bedeutet eigentlich ungemangeltes Pensum - da gibts wohl auch ein gemangeltes Pensum?