Aktenversendung vom Mahngericht

  • In der Zivilabteilung sind wir für die Kostenfestsetzung nach § 11 RVG zuständig, wenn ein Mahnverfahren betrieben wurde oder der Antrag beim Mahngericht zurückgenommen wurde. Soweit so gut. Ich frage mich aber die ganze Zeit, warum das Mahngericht immer die Originalakte m.d.B. um Rücksendung an das AG schickt. Hier handelt es sich doch nicht um Amtshilfe o.ä., sondern um Änderung der sachlichen Zuständigkeit. Wenn ich den KFB erlasse, kann ich doch nicht die Akte wieder zurückschicken. Mich würde mal interessieren wie das an anderen Gerichten gehandhabt wird.

  • Also ich nehme den KFA und etwaige bereits getätigte Korrespondenz im Original in unsere Akte und den Beschluss, nach dem wir zuständig sind, in Kopie. Nach Beendigung des Verfahrens sende ich die Akte an das Mahngericht zurück!

  • Wenn das Mahngericht ihre Akte zurück haben möchte, nehmen wir die Unterlagen heraus, die von/für uns sind und kopieren aus der Mahnakte, was wir noch brauchen, und dann geht das gute Stück zurück. Das Mahnverfahren ansich wurde ja nicht abgegeben, also gehört die Mahnakte schon zum Mahngericht. Dass die Kostenfestsetzer vom Streitgericht gemacht werden müssen, ist m.E. eine blöde Regelung des Gesetzgebers.

  • Das Problem ist natürlich, dass der KFA und diverse Verfügungen ja auch in die Zivilakte gehören. Diese müsste aus der Mahnakte kopiert werden. Ich finde das alles sehr umständlich.

  • Ich kenne auch die Übersendung eines Aktenauszugs durch das ZeMa.

    Die Festsetzung erfolgt in einer eigens bei dem Zivilgericht dafür anzulegenden "H-Akte". Daher verbleibt der Beschluss beim Zivilgericht, die Mahnakte kann nach Beendigung des Verfahrens zurückgeschickt werden. Keinesfalls kommt der Beschluss nach § 11 RVG in die Mahnakte!

  • Dann muss ich ja nur noch jemanden finden, der sich an der Kopierer stellt. Ich halte diese Regelung zwar ebenfalls für umständlich, aber was solls.

  • Die Antragsurschrift bleibt bei der Zivilakte. Nur die Mahnakte als solche wird zurückgeschickt. Die wird wie eine Beiakte behandelt.
    Ich mach dann auch keine Kopien aus der Mahnakte - wofür auch? Wenn ich festgesetzt habe, wird die Beiakte getrennt und unsere Akte dann weggelegt.

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    Zum Zeitpunkt des Postens war ich all meiner 5 Sinne (Stumpfsinn, Schwachsinn, Wahnsinn, Irrsinn und Unsinn) mächtig.

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