Hallo Experten,
kann mir jemand eine genaue Definition der Begriffe verlorener Baukostenzuschuss und Mietvorauszahlung bzw. Mietvorausleistung im Sinne von § 57 c I ZVG liefern?
Wie würdet Ihr einen Mieter mit Bietinteresse beraten, der einen Baukostenzuschuss geleistet hat? Wie ist hier eine mögliche Rückerstattung zu beurteilen?
Danke im Voraus für die Hilfe!
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