Schlussrechnungslegung

  • Hallo Leute! Habe mal wieder ne Sache die ich einfach nicht vom Tisch bekomme:

    Betroffene verstorben 2004; Betreuerin war die Tochter u.a. mit dem Aufgabenkreis der Vermögenssorge.
    Sämtliche bekannt gewordenen Erben haben das Erbe ausgeschlagen, so dass ich auch mit einer evtl. Entlastungserklärung nicht weiter komme.

    Die ehem. Betreuerin reicht einfach die Schlussrechnungslegung nicht ein.

    Das Zangsgeld ist mittlerweile angedroht und festgesetzt. Die Zwangsvollstreckung läuft ins leere, da die ehem. Betreuerin bereits 2005 die e.V. abgegeben hat und aus dem Protokoll zur e.V. ist ersichtlich, dass sämtliche Pfändungen ins leere laufen würden.

    Wie würdet ihr die Sache jetzt irgendwie zum Abschlss bringen?

  • hm, hast du Zweifel oder könnten Ansprüche zu Lasten der ehem. Betreuerin bestehen?
    Da hier ja nun der Staat erbt, könnte man die Akte dem Bezirksrevisor schicken zur Stellungnahme .:gruebel:

  • Da hier ja nun der Staat erbt, könnte man die Akte dem Bezirksrevisor schicken zur Stellungnahme .:gruebel:



    Wieso erbt nun hier der Staat? Das müsste das Nachlassgericht erst einmal feststellen und dann vertritt meines Wissens nicht der Bezirksrevisor den Staat. Der Bezirksrevisor vertritt lediglich die Landeskasse.

    Meistens habe ich gute Erfahrungen gemacht, wenn ich die Leute zur Rücksprache gebeten habe. Ansonsten würde ich mir die Akte ansehen und, falls Anhaltspunkte für sicherungsbedürftigen Nachlass vorhanden sind, dem Nachlassgericht vorlegen, das dann einen Nachlasspfleger bestellen kann oder nicht.

    Wenn nach der Akte nichts Nennenswertes vorhanden ist, Sozialhilfeleistungen bezogen, kaum Guthaben, könnte man pragmatisch wie Ernst P. vorgehen.

  • Zwangsgeldverfahren würde ich wg. Aussichtslosigkeit auf keinen Fall weiter betreiben.

    Wenn kein Vermögen vorhanden ist, würde ich die Sache weglegen.

    Problematisch wird es, wenn noch Vermögen da ist, da ich es für erforderlich halte, dass das VG überprüft, wie mit dem Restvermögen verfahren wird.

    Häufiger habe ich den Betreuer zu einer Hinterlegung zugunsten der unbekannten Erben gebracht. Aber das dürfte wohl hier schwer möglich sein .....:gruebel:

  • Ich würde auch versuchen, die gute Betreuerin mal zu laden und "ihr ins Gewissen reden" wenn das überhaupt geht!!!!

    Ansonsten sind die Möglichkeiten des VormG erschöpft und wenn kein Vermögen vorhanden ist, weglegen.
    Ist Vermögen da, dann eventuell Nachlasspfleger mit Prüfung Ansprüche gegen Betreuerin.

    Käthi

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