Gemeinschaftliches Testament (privatschriftlich) mit gegenseitiger Erbeinsetzung. Der Überlebende verpflichtet sich, das Grundstück...(nähere Bezeichnung) an die gemeinsamen Kinder zu vererben.
Es wird ausdrücklich dem Überlebenden überlassen, zu welcher Quote diese Vererbung erfolgen soll (den genauen Wortlaut habe ich nicht parat, bin nicht mehr im Büro).
Der Ehemann ist nun verstorben. Nach Angabe der Ehefrau besteht der Nachlass im Wesentlichen nur aus dem Grundbesitz.
Wie würdet Ihr diese Verpflichtung beurteilen?
Eine Auflage bietet nicht wirklich den notwendigen Schutz, wenn die Ehefrau den Grundbesitz zu Lebzeiten veräussern will. Andererseits stellt sich die Frage, ob die Ehegatten einander nicht soweit vertraut haben, dass sie einen besonderen Schutz nicht für erforderlich hielten.
Vor- und Nacherbfolge bietet den Schutz, aber kann eine Nacherbfolge derart unbestimmt angeordnet werden?
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