Ordnungsgeld/Ratenzahlung

  • Hallo!

    ich habe hier folgenden Fall:

    Ordnungsgeld (1800 EUR) bzw. Ordnungshaft (18 Tage) wurde festgesetzt wegen Verstoss gegen eine einstweilige Verfügung.

    Freiwillig wurde Ordnungsgeld nicht gezahlt - Zwangsvollstreckung war aussichtslos.

    Nun hab ich mit eurer Hilfe ein wunderschönes Aufnahmeersuchen und eine Ladung zum Strafantritt rausgegeben :D

    Und es kam auch prompt eine Reaktion, die Person hat nun 50 EUR eingezahlt und schriftlich um eine Ratenzahlung gebeten (Raten will sie monatlich 30 EUR zahlen).

    30 EUR finde ich aber sehr sehr wenig - vorallem weil sie so noch 59 Monate an dem Ordnungsgeld zahlen würde - das kanns ja auch nicht sein :gruebel:

    Die Einkommensverhältnisse der guten Frau sind etwas undurchsichtig, da sie selbständig ist.

    Wie handhabt ihr Ratenzahlungen bei Ordnungsgeldvollstreckungen? Kann ich die Höhe der Raten selbst bestimmen oder muss die Zahl der Raten der Zahl der Hafttage entsprechen (hier also 18 Raten mit je 100 EUR) ?

  • Darauf würde ich mich im Hinblick auf den vom Gesetzgeber gewollten Effekt von OG/OH auf keinen Fall einlassen. Entweder wird der Vorschlag einer angemessenen Ratenzahlung unterbreitet im Hinblick auf die recht hohe Gesamtsumme, oder der Vorschlag wird abgelehnt und die OH vollstreckt.
    Bei mir hat vor kurzem ein RA den Vorschlag für seinen Mandanten gemacht, kleine Raten zu zahlen - 14 Jahre lang! Was habe ich den RA wohl gefragt...


    Ich glaube "the bishop" hat mal folgende Passage hier reingestellt, die zum Tragen kommt, wenn der GV beauftragt wird:

    Im Hinblick auf die vorrangig zu erbringende Handlung, die Grund der Vollstreckung ist, wird seitens des Gerichts Stundungs- und Ratenzahlungsgesuchen bereits jetzt widersprochen. Es wäre nicht Sinn und Zweck des Ordnungsgeldes, dieses in Raten zu begleichen.
    Auch liegt es nicht in den Händen der Schuldnerpartei, die Modalitäten der Vollstreckung festzulegen.

    Der Schuldnerpartei wurde vor der Vollstreckung ausreichend Gelegenheit gegeben, den hiesigen Anforderungen nachzukommen.


    Das lässt sich jetzt im Prinzip genauso anwenden.



  • Ich glaube "the bishop"



    Trotz aller Bescheidenheit:D : Das war ich.

    Überflüssig zu erwähnen, dass ich 13 daher zustimme.

    "Der Staat ist vom kühlen, aber zuverlässigen Wächter zur Amme geworden. Dafür erdrückt er die Gesellschaft mit seiner zärtlichen Zuwendung."

  • @ Ernst P.:

    Sorry, ich wollte Dein geistiges Eigentum nicht verfremden, hatte aber nicht nachgesehen und prompt falsch geraten... :oops:

  • Ich habe hier jetzt in Vertretung auch einen Antrag auf Stundung und Ratenzahlung. Gegen den Schuldner wurde im November 2006 ein Ordnungsgeld i.H.v. 900,00 € verhängt.

    Er teilt jetzt mit, dass er bis 29.05.2007 in Haft ist. Bis zu diesem Zeipunkt möchte er das Ordnungsgeld gestundet haben. Gleichzeitig hat er sich bereit erklärt, ab 01.06. eine mtl. Rate von 100,00 € zu zahlen.

    Bzgl. der Haftentlassung würde ich ein Nachweis fordern. Die Ratenzahlung würde ich grundsätzlich jetzt noch bewilligen.

    Wie seht ihr das???


  • Bei einer Aufsplittung in 9 Raten kann man wohl (formlos) bewilligen, jedoch gleich mit dem Hinweis, dass die Raten pünktlich und vollständig zu entrichten sind. Geht auch nur eine Rate nicht rechtzeitig oder vollständig ein, ist mit dem sofortigen Wideruf der Zahlungserleichterung und Fortsetzung der Zwangsvollstreckung zu rechnen. Eine erneute Zahlungserleichterung kommt dann nicht mehr in Betracht.
    Bei Nachweis ist auch zu der Aussetzung bis Mai nichts zu sagen.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!