Kläger trägt Kosten, Beklagter hat PKH

  • Hallo,

    folgender Fall:
    Kläger trägt Kosten, Beklagtem ist PKH ohne Ratenzahlung bewilligt.

    Beklagten-RA hat Kostenfestsetzungsantrag i.H.v. 707,02 Euro gestellt und dieser wurde schon erlassen. Er hat dann aber auch noch Vergütung aus der Staatskasse i.H.v. 588,70 Euro (Regelvergütung: 652,50 Euro) gestellt.

    Meiner Logik widerspricht es nun aber ihm die PKH-Vergütung zu erstatten, er hat ja schon den KFB gegen den Antragsgegner, oder bin ich da falsch gewickelt und muß ihm diese doch erstatten.

    Konfuse Grüße aus Bayern sendet

    sonne

  • M.E hätte der PKH-Begünstigte gar keinen KFB kriegen dürfen, als Gläubiger nehme ich in der Regel (nach Anfrage) den RA (126 ZPO). Insbesondere bei zahlungsunfähigen Gegnern, kann der RA aber auch die Erstattung aus der Staatskasse verlangen, der Anspruch geht aber insoweit auf die Staatskasse über.

  • ... und deswegen ist die KFB-Ausfertigung entsprechend einzuschränken, da dem Gl. keine Titel über eine Forderung zusteht, die schon (teilweise) befriedigt wurde.

    Aber ich glaube die ganze Thematik hatten wir an anderer Stelle schon mal.

    "Der Staat ist vom kühlen, aber zuverlässigen Wächter zur Amme geworden. Dafür erdrückt er die Gesellschaft mit seiner zärtlichen Zuwendung."

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