Hat sich in Bezug auf Dolmetscherkosten in der Zwischenzeit etwas Neues ergeben?
Die ehrenamtliche Betreuerin hat eine sehr zeitaufwendige Betreuung, so muss sie für die nur russisch sprechende Betreute (mittellos) oft dolmetschen. Jetzt kam der Vereinsbetreuer, der die ehrenamtliche Betr. unterstützt, auf die glorreiche Idee, sie solle Einzelfallabrechnung machen, damit sie mehr als die 323,00 € bekommt. Und da sie doch so oft und andauernd für die Betreute dolmetsche, könne sie doch sicher Dolmetscherkosten nach § 1835 I BGB abrechnen. Die Betreute soll in den nächsten Monaten in ein Heim nach Berlin, wo es russisch sprechendes Personal gibt, es handelt sich also um eine Übergangszeit von ca. 4-6 Monaten.