Klagezustellung in Bosnien

  • Hallo und Hilfe!

    Hab bisher noch nie mit Auslandszustellungen zu tun gehabt und nun hat mein Chef eine Meinung und ich eine andere. Bräuchte daher mal Unterstützung bei folgendem Sachverhalt.

    Wir haben Klage erhoben gegen einen in Bosnien wohnenden Schuldner und in der Klage angegeben, dass empfangsbevollmächtigt ist sein RA.
    Zwischenzeitlich hat der RA mitgeteilt, dass er in der Sache nicht -mehr- mandatiert sei und den Aufenthalt seines ehemaligen Mandanten nicht kennen würde.

    Mein Chef hat dann öffentliche Zustellung beantragt, worauf hin der Richter erstmal abgelehnt hat mit Hinweis auf § 185 Nr. 1 + 2 ZPO.
    Jetzt soll ich das "mal eben" klären. Keine Ahnung, wie ich eine Anschrift in Bosnien "mal eben klären" soll.

    Ich meine, wir können doch ganz schlicht und einfach zunächst bei Gericht die Zustellung an den Schuldner direkt unter seiner Anschrift in Bosnien beantragen, oder?
    Wenn die Zustellung nicht klappt, könnte man doch mit Hinweis auf den fehlgeschlagenen Versuch immer noch eine öffentl. Zustellung beantragen.

  • Es gibt die Möglichkeit der Zustellung an die Anschrift des Beklagten in Bosnien. Kann man beim Gericht beantragen. Das Gerichts ersucht die deutsche Botschaft in Sarajewo (über Justizministerium) um Zustellung. Praktisch sieht das so aus, dass die Botschaft die Zustellung durch die örtlichen Behörden vermittelt. Es kann mehrere Monate dauern, bis der Zustellungsnachweis endlich vorliegt. Es werden aber Übersetzungskosten anfallen, denn Klageschrift und gerichtliche Schreiben pp. müssen für die dortigen Behörden und den Zustellungsempfänger verständlich sein. Vermutlich muß der Kläger dafür einen Vorschuß (ca 400,00 €) zahlen. Es empfiehlt sich daher, bei Gericht auch einen Beschluss nach § 184 I ZPO zu beantragen, der mit zugestellt wird.

  • Weil ichs erst diese Woche hatte: Die Botschaft hat über dortige Behörden zustellen lassen und selber die Bescheinigung der b-h. Behörden übersetzt.
    Allerdings sind Übersetzungen der zuzustellenden Schriftstücke nötig.

    Außerdem ging es überraschend schnell: Mein Ersuchen war von Ende April und gestern kam die Bescheinigung.

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