Der Treuhänder hat es schon bekommen und der Arbeitgeber will es wieder vom Schuldner, das vermuten wir. Nehmen wir mal an, das wäre so....
Wie würdest Du denn den Fall behandeln, wenn das nicht so kompliziert gelaufen wäre?
Angenommen, der AG hat den Schuldner (evtl. im Streit) entlassen und will dem AN eins auswischen. Er überweist die Abfindung so schnell wie möglich an den TH, damit der AN keine Gelegenheit mehr hat einen Schutzantrag nach § 850i ZPO zu stellen. Ungeachtet des Rückforderungsanspruchs gegen den AN, weil er die Abfindung ungerechtfertigterweise erhalten hat.
Was sagt denn der TH dazu?