dänisches Erbrecht

  • Hallo,

    wer kennt sich mit dänischem Erbrecht aus? Mein Erblasser war dänischer Staatsangehöriger und hat zum Zeitpunkt seines Todes seinen gewöhnlichen Aufenthalt ( Wohnsitz ) im Bereich der BRD gehabt. Gilt das Domizilprinzip? Wonach bestimmt sich das Güterrecht? Die Ehe wurde in Dänemark geschlossen.
    Mein Erblasser hatte keine Kinder und war mit einem deutschen Staatsangehörigen verheiratet. Die Eltern als Verwandte der 2. Erbordnung haben die Erbschaft vor mir ausgeschlagen. Die Eltern sind ebenfalls dänische Staatsangehörige. Die Schwester des Erblassers ( ebenfalls Dänin ) hat die Erbschaft nicht ausgeschlagen und möchte die Erbschaft annehmen. Wie ist die Erbfolge? Ist ein Eigenrechtserbschein nach deutschem Recht zu erteilen?

  • Es gilt das Domizilprinzip und der Grundsatz der Nachlasseinheit (Süß/Haas/Ring/Olsen-Ring, Erbrecht in Europa, Länderteil Dänemark RdNr.4). Pech für die Witwe, denn nach dänischem Recht wäre sie neben Eltern und/oder Geschwistern des Erblassers gesetzliche Alleinerbin geworden (a.a.O. RdNr.13).

    Ob der sich nach § 1931 Abs.1 S.1 BGB ergebende 1/2-Erbteil der Witwe vom ehelichen Güterstand (also insbesondere von § 1371 Abs.1 BGB) beeinflusst wird, entscheidet sich nach Art.220 EGBGB. Insoweit sind also -ausgehend vom Zeitpunkt der Eheschließung- die betreffenden Alternativen durchzuprüfen. Hierzu wurde in den betreffenden Nachlass-Threads schon wiederholt das Erforderliche gesagt.

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