Elektronische Aktenversendungspauschale

  •  BERLIN BLAWG / Ein Kollege aus Mönchengladbach, mit dem ich in meiner Jugendzeit gemeinsam im gleichen Internat zur Schule gegangen bin, hat mir neulich am Telefon nebenbei Nachhilfe im Gebührenrecht für den Rechtsanwalt geleistet. Nach Nr. 7000 Nr. 2 VV RVG fällt für die Überlassung von elektronisch gespeicherten Dateien anstelle der in Nummer (...)Die Übermittlung von Dokumenten per eMail ist bei uns Usus geworden, da viele Mandanten den Versand per eMail bevorzugen. (...)

    Dann werden wir wohl zukünftig unseren Kostenfestsetzungsbeschlüssen Ausdrucke von eMails beifügen müssen, um die Rechtspfleger von der Rechtmäßigkeit unseres Antrags zu überzeugen. (...)

    Quelle und vollständiger Text: Berlin Blawg vom 13.03.2006

  • Zitat von Kai

     Dann werden wir wohl zukünftig unseren Kostenfestsetzungsbeschlüssen Ausdrucke von eMails beifügen müssen, um die Rechtspfleger von der Rechtmäßigkeit unseres Antrags zu überzeugen. (...)



    So affig das klingen mag, aber da würde ich auch Wert drauf legen, weil anderenfalls wer weiß was für Phantasiekosten aufgeführt werden könnten ohne Möglichkeit einer Kontrolle. Wenn sich das oben Gesagte durchsetzt, ist die Telekom.-Pauschale von 20,00 € ohnehin bald nur noch eine Farce.

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