Bewerbung und Voraussetzungen

  • Es geht doch nicht nur um Noten...! Außerdem waren meine Noten in der Ausbildung wesentlich besser. Wenn ich nach einmal berweben wegen der Noten nicht eingeladen werde - verständlich! Beim zweiten Mal, ok, auch noch nachzuvollziehen. Würde sich aber jemand dreimal bei mir bewerben, würde ich ihm wenigstens die Chance geben, sich mal persönlich vorzustellen, denn wer sich dreimal bewirbt, wird schon überzeugt von seinem Berufswunsch sein und sollte das mal zeigen dürfen. Wenn es dann immer noch nicht langt, gut. Dann hätte ich gewusst, dass es wirklich an mir liegt!


    Aber wenn doch nun mal andere Bewerbungen überzeugender waren?!
    Ich finde nicht, dass die Mehrzahl der Bewerbungen ein Recht auf ein Bewerbungsgespräch gibt. Auch wenn die Noten besser geworden sind. Die Auswahlkriterien bei den OLGs ändern sich auch ständig. Und wenn Du dann durch's Raster fällst ... Schade, aber nicht zu ändern.

  • Es geht doch nicht nur um Noten...! Außerdem waren meine Noten in der Ausbildung wesentlich besser. Wenn ich nach einmal berweben wegen der Noten nicht eingeladen werde - verständlich! Beim zweiten Mal, ok, auch noch nachzuvollziehen. Würde sich aber jemand dreimal bei mir bewerben, würde ich ihm wenigstens die Chance geben, sich mal persönlich vorzustellen, denn wer sich dreimal bewirbt, wird schon überzeugt von seinem Berufswunsch sein und sollte das mal zeigen dürfen. Wenn es dann immer noch nicht langt, gut. Dann hätte ich gewusst, dass es wirklich an mir liegt!



    Ich glaube, Du bist einfach an einen Sachbearbeiter geraten, der sog. Seiteneinsteiger nicht mag oder mit diesen schlechte Erfahrungen gemacht hat. Es gibt auch andere. Hier hatte ich in den letzten Jahren zeitweise eher den gegenteiligen Eindruck. Anwärter, die frisch von der Schule kamen, waren da eher die Ausnahme. Zur Zeit ändert es sich wieder. Ich würde an Deiner Stelle versuchen, meine Aussichten durch die Erlangung zusätzlicher Qualifikationen zu verbessern und intensiv Fortbildungsseminare besuchen. Und auf alle Fälle würde ich mich jetzt langsam bei anderen Oberlandesgerichten bewerben.


  • Ich finde nicht, dass die Mehrzahl der Bewerbungen ein Recht auf ein Bewerbungsgespräch gibt. Auch wenn die Noten besser geworden sind. Die Auswahlkriterien bei den OLGs ändern sich auch ständig. Und wenn Du dann durch's Raster fällst ... Schade, aber nicht zu ändern.



    :zustimm:

    Würde sich aber jemand dreimal bei mir bewerben, würde ich ihm wenigstens die Chance geben, sich mal persönlich vorzustellen, denn wer sich dreimal bewirbt, wird schon überzeugt von seinem Berufswunsch sein und sollte das mal zeigen dürfen.



    Das könnte man aber auch anders sehen. Wenn sich jemand dreimal bewirbt, kann ich darin genausogut fehlende Flexibilität sehen, weil er genau an dem einem festhält. Man weiß zwar nicht, ob sich der Bewerber auch noch woanders beworben hat, aber wenn ich in so einem Fall davon ausgehe, er hätte es, dann kann ich aufgrund der wiederholten Bewerbung darauf schließen, dass er nicht genommen wurde. Und dadurch würde ich schon an der Geeignetheit des Bewerbers zweifeln und ihn nicht zu einem Vorstellungsgespräch einladen. Vor allem wenn genügend andere Bewerber da sind.

    „Gebildet ist, wer weiß, wo er findet, was er nicht weiß.“ (Georg Simmel)

  • Ich stimme Freezer und Ancalimon zu und durfte desöfteren bei den Bewerbungsgesprächen dran teilnehmen. Im Vorfeld erfolgte schon eine Sortierung nach Noten,aufgrund der Vielzahl der Bewerbungen. Es gab wenige, die sich auf diese Gespräche vorbereitet habenEs ist richtig, dass man nicht immer auf die Noten achten soll.Es kommt auch darauf an, wie man sich bei solch einem Gespräch verkauft. Allen ist bewußt, dass sie dann Landesbedienstete sind und eingesetzt werden können, wo das Land sie braucht. Ist es dann soweit nach dem Studium, fangen die Querelen an. Dann wird noch eine alte zu pflegende Oma und Tante oder was weiß der Kuckuck ausgegraben, und keiner erinnert sich mehr an die Unterschrift, dass er überall einsetzbar ist. :strecker

  • Nun ja, ihr habt ja Recht. Im Grunde genommen ist es nicht leicht, zu entscheiden, wer nun eingeladen wird und wer nicht und irgendwie muss man da ja "aussieben". Und dann meinetwegen nach den Noten. Aber ich weiß nicht, ob dreimal hintereinander beim gleichen OLG bewerben als fehlende Flexibilität ausgelegt werden kann. Ich habe damit eher zum Ausdruck bringen wollen, dass ich trotz meiner nicht übermäßig guten Noten mich dennoch sehr engagieren möchte und durch das konsequent Sein wenigsten einmal eingeladen werden. Das war alles. Und dass ich auf Grund privater Umstände zu diesem Zeitpunkt nicht weit von zu Hause weg konnte, nun ja, das ist dann an dieser Stelle wohl mein Pech. Schade.

    Aber wie gesagt, ich habe jetzt einen anderen Weg gefunden, der mir auch sehr Spaß macht und ich werde wohl auch noch studieren. Nur eben nicht mehr Rechtspflege. Hat mich nur mal interessiert, wie ihr das alles so seht und ihr habt mich in dem ein oder anderen Punkt schon überzeugt und mein Ärger ist etwas verflogen. :)

  • Muss mal kurz "rumheulen". Ich hab von OLG Oldenburg schon eine Absage kassiert! Nicht mal eine Einladung zum Test. :(
    Wie gut, dass ich noch andere Eisen äh, OLG´s im Feuer habe.

  • Muss mal kurz "rumheulen". Ich hab von OLG Oldenburg schon eine Absage kassiert! Nicht mal eine Einladung zum Test. :(
    Wie gut, dass ich noch andere Eisen äh, OLG´s im Feuer habe.

    Das tut mir leid.
    Aber: Kopf hoch! Ja, das ist mit Sicherheit leichter gesagt/geschrieben als getan, aber du kommst im Moment vermutlich am besten bei weg, wenn dun den "Frust" wegen Oldenburg quasi umwandelst in Motivation für die anderen Optionen :daumenrau

    Das Gute ist ja: Eine Zusage reicht vollkommen :D

    Viel Glück für die anderen Bewerbungen. Wir erwarten weitere Sachstandsmeldungen ;)

    Liebe Grüße

    A.

  • Ich wünsch Dir auch viel Glück, Judith!
    Es stimmt, eine Zusage reicht, ich spreche aus Erfahrung! :strecker Hatte mich auch bei vielen OLGs beworben. Einige haben gar nicht ausgebildet, andere wollten viel zu wenige ausbilden, anderen hab ich nicht gepasst weil ich nicht aus dem OLG Bezirk stamme, anderen war ich "zu schlecht" und ein anderes wiederum fand es gut was ich vorher gemacht habe und dass ich flexibel bin und von zu Hause weggehe und die haben mich dann genommen.

    Also dranbleiben! Verlieren kann man nichts!

  • "Das könnte man aber auch anders sehen. Wenn sich jemand dreimal bewirbt, kann ich darin genausogut fehlende Flexibilität sehen, weil er genau an dem einem festhält. Man weiß zwar nicht, ob sich der Bewerber auch noch woanders beworben hat, aber wenn ich in so einem Fall davon ausgehe, er hätte es, dann kann ich aufgrund der wiederholten Bewerbung darauf schließen, dass er nicht genommen wurde. Und dadurch würde ich schon an der Geeignetheit des Bewerbers zweifeln und ihn nicht zu einem Vorstellungsgespräch einladen. Vor allem wenn genügend andere Bewerber da sind."

    Hallo Delphina! :)

    Das ist ein Argument, das mich dann doch zum Teil überzeugt hat. Aus der Sicht hatte ich das noch nicht gesehen. Auch eine Möglichkeit.

    Liebe Grüße,
    Jule

    P.S. an alle: Wie geht das denn mit den Zitaten??? Ich glaube ich bin zu blond. :gruebel:

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