Hat Jemand von euch vielleicht einen Link zu einer Seite, wo ich die Gerichtskosten für meine Insolvenzverfahren ausrechnen kann?
Berechnung der Gerichtskosten
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kaalstraat -
23. August 2007 um 15:10
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Was willste denn genau ausrechnen?
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Es geht mir nicht um einen speziellen Fall. Ich will vielmehr die abzuschätzenden Gerichtskosten für den Schlussbericht leichter ermitteln und nicht mit dem Taschenrechner da sitzen.
Ich hatte auch mal so eine Seite, habe das Lesezeichen aber intelligenterweise "aufgeräumt"...
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mit einer Gerichtskostentabelle und einer 3,0 Gebühr + 250 EUR kommt man in den Neufällen, bei den nur noch im Internet veröffentlichen muss der Wahrheit schon recht nahe (Kosten des Gutachters mal außen vor).
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Ich kann Dir nur das hier anbieten, aber probier es vorher erst mal aus.
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mit einer Gerichtskostentabelle und einer 3,0 Gebühr + 250 EUR kommt man in den Neufällen, bei den nur noch im Internet veröffentlichen muss der Wahrheit schon recht nahe (Kosten des Gutachters mal außen vor).
Für was sollen denn die 250,-- Euro veranschlagt werden? -
Kaffeekasse der Geschäftsstelle?
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Kaffeekasse der Geschäftsstelle?
Pssssssssssst! -
Für was sollen denn die 250,-- Euro veranschlagt werden?
das ist die berühmte Korrekturkonstante, die immer dann zum Einsatz kommt, wenn die Theorie die Wirklichkeit nicht komplett abbilden kann, quasi die LFdC Unschärferelation ähnlich :
[Blockierte Grafik: http://upload.wikimedia.org/wikipedia/de/d/d4/Heisenbergsche_Unschaerferelation.jpg] -
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Aha!
sorry, manchmal geht es halt immer noch mit mir durch und es kommen die Totschlagargumente.
Ich kann da auch noch
die Fick'schen Gesetze,
Positronenlebenszeitspektroskopie,
orthorhombisch-tetragonale Phasenumwandlung
und ähnliche Spässekens bieten, die zum sofortigen Abschalten des Gegenüber führt. -
Ich schließe mich der Frage an: Wie kommst Du auf 250?
Ich habe nun die Unschärfe-Formel ins Excel eingegeben:
[Blockierte Grafik: http://upload.wikimedia.org/math/7/c/f/7cfd99c8ae60d7c76af79181c071293b.png]
Ich komme nur nicht auf 250, sondern immer wieder auf 42.
Könnte das daran liegen, dass gemäß Ensemble-Interpretation Voraussagen nur unter der Voraussetzung getroffen werden können, dass die Verfahren identisch sind? Das wäre hier natürlich nicht der Fall und könnte die Differenz (Unschärfe?) erklären.
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@kaalstraat Döspaddel;
weil es nicht die H-Unschärferelation ist, sondern eine Konstante,
XLFdC = 250 EUR mit der Weiterung für große Verfahren :
X‘LFdC = (§ 34 GKG )/ dx EUR
Außerdem kaalstraat ,wird der Versuch, die Weltformel in Excel zu pressen nie gelingen, die es versuchen, werden in der Klappsmühle enden -
Außerdem kaalstraat ,wird der Versuch, die Weltformel in Excel zu pressen nie gelingen, die es versuchen, werden in der Klappsmühle enden
Doch, ich kenne jetzt nämlich die Frage! -
Ich kann da auch noch
die Fick'schen Gesetze,
FF -
Ich kann da auch noch
die Fick'schen Gesetze,
FF
Wie jetzt - das kennst Du nicht?:guckstduhhttp://de.wikipedia.org/wiki/Diffusion#1._Ficksches_Gesetz -
Ich kann da auch noch
die Fick'schen Gesetze,
FF
Wie jetzt - das kennst Du nicht?:guckstduhhttp://de.wikipedia.org/wiki/Diffusion#1._Ficksches_Gesetz
Man kann ja nicht alles wissen, aber danke für die Aufklärung. -
Das Fick'sche Gesetz wurde aufgestellt, um das Auftreten von Insolvenzverwaltern an verschiedenen Gerichten erklären zu können.
PS: Ich benenne den Artikel mal in "Laberthread" um, OK?
Edit: Klappt leider nicht -
Das Fick'sche Gesetz wurde aufgestellt, um das Auftreten von Insolvenzverwaltern an verschiedenen Gerichten erklären zu können.
Das mit den Insolvenzverwaltern kann man am nächsten beschreiben mit einer Festkörperdiffusion. Fälschlich ist jedoch gerade nicht der Konzentrationsgradient (Richtung des Flusses von hoher zu niedriger Insolvenzverwalterdichte) die treibende Kraft, sondern der Gradient im elektrochemischen Potential (quasi gleichzusetzen mit dem Auslastungsgrad des Verwalters und dessen Büros). -
Ich denke, da liegst Du richtig, Wikipedia bestätigt dies:
Diffusion in Gerichtsbezirken
Grundlage zur Erklärung von Diffusion in Gerichtsbezirken ist die Vorstellung, dass sich Verwalter in einer festen Position befinden. Dabei haben sie die Möglichkeit, diese Position zu verlassen und eine Positionsverlagerung um eine kurze Strecke (nächstliegendes Gericht) kann stattfinden. Es sind verschiedene Mechanismen denkbar:
- Die Verwalter "springen" zu Gerichten mit vermeintlichen Überkapazitäten, so dass sie sich von Gericht zu Gericht bewegen und ein Nettofluss von Verwaltern stattfindet. Dieser Mechanismus wurde theoretisch durch den Vorauswahllisten-Effekt nachgewiesen. Leider lässt sich der Effekt experimentell nicht nachvollziehen, weil beim Sprung Rückstände beim alten Gericht vorzufinden sind. Es wird angenommen, dass die Verwalter dies mit Absicht tun.
- Es findet eine Erweiterung des Tätigkeitsbereichs durch Einrichtung von Filialen statt. Auch dieser Mechanismus wurde experimentell nachgewiesen. Er führt im Vergleich anderen Arten der Diffusion zu sehr hohen Diffusionskoeffizienten.
- Zwei Verwalter tauschen die Plätze oder es finden Ringtäusche zwischen mehreren Verwaltern statt. Dieser hypothetische Mechanismus konnte nicht experimentell bestätigt werden.
(Das Wochenende naht ;))
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